Sie sind Bauunternehmer und benötigen eine Freistellungsbescheinigung für Ihr Steuerunterlagen?
Die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes [85 KB]
wurde vom Finanzamt Dresden II erteilt.
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